Kredite, Zuschüsse und Einspeisevergütung im Überblick
Die Anschaffung einer privaten Photovoltaik-Anlage ist mit hohen Investitionskosten verbunden, meist ab 10.000 Euro aufwärts. Um die Energiewende voranzutreiben und Bürger zu entlasten, unterstützen Bund, Länder und Kommunen den Kauf und Betrieb von PV-Anlagen mit verschiedenen Förderprogrammen. 2025 profitieren Interessierte weiterhin von attraktiven Krediten, Zuschüssen und einer garantierten Einspeisevergütung.
FZD-Überblick
- KfW-Kredit: Förderdarlehen für Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen, auch für Batteriespeicher.
- Einspeisevergütung: 20 Jahre garantierte Vergütung für eingespeisten Solarstrom nach EEG, mit festen Sätzen je nach Anlagengröße und Einspeiseart.
- Regionale Zuschüsse: Einige Bundesländer und viele Kommunen bieten zusätzliche Investitionszuschüsse – oft mehrere Tausend Euro möglich.
- Förderbedingungen: Antragstellung muss vor Kauf und Installation erfolgen; Förderungen sind teils kombinierbar.
- Sonderregelungen: Inselanlagen erhalten meist keine Förderung, für Balkonkraftwerke gibt es eigene regionale Programme.
Förderung durch KfW-Kredit
Die staatliche KfW-Bank unterstützt Privatpersonen beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen mit dem Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Förderkredit bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben (auch für größere Projekte).
- Effektiver Jahreszins ab 3,76 Prozent (Stand Anfang 2025), individuelle Konditionen je nach Hausbank.
- Förderfähig sind: Anschaffung, Planung, Installation und Batteriespeicher.
Wichtig: Antragstellung und Bonitätsprüfung erfolgen über die Hausbank und müssen vor Abschluss eines Kaufvertrags erfolgen.
Einspeisevergütung nach EEG
Wer überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält eine 20 Jahre lang garantierte Einspeisevergütung. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Leistung der Anlage und der Art der Einspeisung:
Maximale Anlagenleistung | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|
0 – 10 kWp | 7,94 ct/kWh | 12,60 ct/kWh |
10 – 40 kWp | 6,88 ct/kWh | 10,56 ct/kWh |
40 – 100 kWp | 5,62 ct/kWh | 10,56 ct/kWh |
Achtung: Bei negativen Strombörsenpreisen kann die Einspeisevergütung zeitweise entfallen. Neue gesetzliche Regelungen sind für 2025 in Planung.
Regionale und kommunale Förderprogramme
Zusätzlich zu den Bundesprogrammen gibt es in vielen Städten und Gemeinden eigene Zuschüsse für PV-Anlagen und Batteriespeicher. Die Höhe der Förderung variiert stark, teils sind bis zu 10.000 Euro möglich. Die wichtigsten Hinweise:
- Förderanträge müssen vor dem Kauf gestellt werden.
- Förderprogramme sind oft gedeckelt und können auslaufen, sobald das Budget erschöpft ist.
- Informationen zu aktuellen Programmen liefern die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen sowie die Förderdatenbank des Bundes.
Beispiel: In Berlin gibt es das Zuschussprogramm SolarPLUS, in Baden-Württemberg das Förderdarlehen „Wohnen mit Zukunft“. In anderen Bundesländern wurden viele Programme eingestellt.
Sonderfälle: Inselanlagen und Balkonkraftwerke
- Inselanlagen (nicht ans Stromnetz angeschlossen) erhalten in der Regel keine staatlichen Förderungen.
- Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen für den Eigenbedarf) werden teils über eigene regionale Programme gefördert.
Tipps für Interessierte
- Prüfen Sie alle Fördermöglichkeiten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.
- Stellen Sie den Förderantrag immer vor Vertragsabschluss.
- Nutzen Sie Vergleichsportale und holen Sie mehrere Angebote von Installationsfirmen ein.
- Nutzen Sie die Förderdatenbank des Bundes für einen schnellen Überblick.
Mit der richtigen Kombination aus Kredit, Zuschuss und Einspeisevergütung lässt sich der Einstieg in die Solarenergie 2025 besonders attraktiv gestalten. Wer rechtzeitig plant und die Förderbedingungen beachtet, kann die Investitionskosten spürbar senken und langfristig von günstiger, klimafreundlicher Energie profitieren.