BAFA-Förderung 2025: Unterstützung für energetische Sanierung und Modernisierung

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Hausbesitzern im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Immobilien zu senken und die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die BAFA-Förderung umfasst Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik sowie Beratungsleistungen durch Energieeffizienz-Experten.

FZD-Überblick

  • Förderprogramm: BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Förderhöhe: 15-20 % der förderfähigen Investitionskosten, bis zu 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus.
  • Fördermaßnahmen: Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, Energieberatung.
  • Antragstellung: Vor Beginn der Maßnahme erforderlich, oft mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.

Förderfähige Maßnahmen

Die BAFA-Förderung deckt eine Vielzahl von energetischen Sanierungsmaßnahmen ab:

  1. Gebäudehülle
    • Dämmung von Dach, Fassade und Rohrleitungen.
    • Austausch von Fenstern und Türen mit einem Uw-Wert ≤ 0,95 W/m²K.
    • Förderhöhe: 15 % der Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 %.
  2. Heizungsoptimierung
    • Hydraulischer Abgleich zur besseren Wärmeverteilung.
    • Austausch ineffizienter Heizungspumpen gegen stromsparende Modelle.
    • Einbau von Wärmespeichern und Dämmung von Rohrleitungen.
    • Förderhöhe: 15-20 %, bei Biomasseheizungen bis zu 50 %.
  3. Anlagentechnik
    • Installation energieeffizienter Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
    • Steuer-, Mess- und Regelungstechnik wie Smart-Home-Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs.
    • Förderhöhe: Bis zu 20 % der Kosten mit iSFP-Bonus.
  4. Energieberatung
    • Zuschuss von 50 % für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
    • Maximal förderfähiges Honorar: 650 € bei Einfamilienhäusern.

Vorteile des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Ein individueller Sanierungsfahrplan bietet eine Übersicht über mögliche energetische Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung. Mit einem iSFP erhöht sich die maximal förderfähige Summe von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit, und der Fördersatz steigt um 5 %. Der iSFP ist jedoch nicht verpflichtend für die Umsetzung der darin beschriebenen Maßnahmen.

Voraussetzungen für die Förderung

Um eine BAFA-Förderung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden.
  • Die Maßnahmen müssen durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten begleitet werden.
  • Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein (bei Bestandsbauten).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen

Die BAFA-Förderung kann mit dem KfW-Ergänzungskredit kombiniert werden, jedoch nicht mit einer Steuerermäßigung. Der KfW-Kredit bietet zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für umfassende Sanierungen oder den Heizungstausch.

Förderhöhe im Überblick

Maßnahme Förderhöhe Maximale Fördersumme
Gebäudehülle 15-20 % Bis zu 12.000 €
Heizungsoptimierung 15-50 % Bis zu 15.000 €
Anlagentechnik 15-20 % Bis zu 12.000 €
Energieberatung 50 % Bis zu 650 €

Antragstellung und Beratung

Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal und muss vor Beginn der Maßnahmen abgeschlossen sein. Energieeffizienz-Experten unterstützen Hausbesitzer bei der Planung und Beantragung der Förderung, um die maximale Fördersumme auszuschöpfen. Die BAFA-Förderung bietet eine attraktive Möglichkeit, energetische Sanierungen finanziell abzusichern und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Mit gezielten Maßnahmen können Hausbesitzer ihren Energieverbrauch langfristig senken und ihre Immobilie zukunftsfähig machen.